Das Ferienhaus, die Flugreise oder einen Pauschalurlaub im Internet zu buchen ist -eigentlich- eine gute Sache. Das Angebot ist riesig, die Buchung geht schnell und einfach und vergleichen kann man die Preise auch noch. Aber bevor man allzu schnell auf „Jetzt Buchen“ klickt, sollte man sich über einiges klar sein:
Bei einer Online-Reisebuchung gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Kauft man Waren im Internet oder am Telefon, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dieses gesetzliche Widerrufsrecht (§ 312g BGB) gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Die Ausnahmen des Widerrufsrecht sind in § 312 g Absatz 2 BGB einzeln aufgelistet. Unter der Ziff. 9 wird die Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen für:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Daraus folgt, dass der Kunde bei einer Online-Reise kein Widerrufsrecht hat, die Online-Buchung ist also bindend. Es ist auch nicht nötig, dass der Reiseveranstalter den Kunden darüber aufklärt. Wenn die Reise nicht angetreten werden kann, kann die Buchung natürlich jederzeit storniert werden. Das ist aber in der Regel nicht kostenlos möglich. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Stornogebühren zu verlangen, wenn entsprechende Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind.
Möchte man die Stornogebühren vermeiden, geht dies in der Regel nur über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ansonsten gilt: je später der Rücktritt, desto teurer sind die Stornokosten.