Vorab: Verträge zu schließen, solange man sich (noch) verträgt, ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine sinnvolle Vorsorge für den Fall, dass es doch einmal kriselt.
Eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss gibt es nicht, der Ehevertrag kann vor der Ehe, während der Ehe oder auch noch nach der Trennung abgeschlossen werden. Ein Ehevertrag empfiehlt sich aber unbedingt, wenn ein Ehepaar über unterschiedlich hohe Vermögen verfügt oder wenn einer von beiden eine Firma hat oder selbstständig ist.
Was Sie in Ihrem Ehevertrag vereinbaren möchten, bleibt Ihnen überlassen. Geregelt werden können zum Beispiel der Güterstand (vereinbart man nichts, bleibt es bei der gesetzlich vorgesehenen Zugewinngemeinschaft), Unterhaltsansprüche oder spätere Rentenanwartschaften. Auch wer welche Gegenstände behält, die während der Ehe angeschafft werden, kann in dem Vertrag festgehalten werden. Verzichtet man darauf, geht das Gesetz von gemeinschaftlichem Eigentum aus. Die Verteilung gerade von hochwertigen Einrichtungsgegenständen birgt hohes Streitpotential!
Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, die Kosten richten sich nach dem Wert des Vertragsgegenstands. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung eines Vertragsentwurfs, der einem Notar dann vorgelegt werden kann.
Übrigens: Auch nicht miteinander verheiratete Paare können einen sogenannten Partnerschaftsvertag abschließen. Ist ein Paar nicht miteinander verheiratet, bietet sich ein solcher Vertrag insbesondere dann an, wenn ein Partner beruflich zurücksteckt, um gemeinsame Kinder zu versorgen. In diesem Fall können Vereinbarungen getroffen werden, um Unterhalt und Altersvorsorge zu regeln. Ansonsten hat der nichteheliche Partner keinerlei Ansprüche auf Unterhalt (abgesehen von dem Betreuungsunterhalt während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes) oder Anteil an Rentenanwartschaften des besser verdienenden Partners.
Und zu guter Letzt: Die Bundesregierung plant die Einführung einer sogenannten Verantwortungsgemeinschaft. Nach einem bereits vorliegenden Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums soll es zwei oder mehr erwachsenen Menschen künftig möglich sein, füreinander Verantwortung zu übernehmen und diese Beziehung rechtlich abzusichern, auch wenn keine Partnerschaft oder Ehe besteht.