In den Medien konnte man Anfang des Jahres über ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Härtefallscheidung lesen:
Ein Ehemann und Vater brach seiner Frau das Nasenbein und soll auch die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht haben. Das Trennungsjahr soll die Frau trotzdem einhalten: Eine Härtefall liege nicht vor, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.
So oder so ähnlich lauteten die Überschriften. Die Entscheidung des Gerichts erschien auf den ersten Blick nur schwer erträglich. Zunächst aber sollte immer das zugrundeliegende Urteil des Gerichts gelesen werden. Die Schlagzeilen geben den Fall nur sehr verkürzt wieder. Worum ging es in diesem Fall also wirklich?
Die Eheleute heirateten im Jahr 2009. Bereits ein Jahr später brach der Ehemann seiner Frau das Nasenbein und war deshalb strafrechtlich verurteilt worden. Nach einer längeren Trennungszeit nahmen die Eheleute das gemeinsame Leben wieder auf. Aus der Ehe sind vier gemeinsame Kinder hervorgegangen. Nachdem der Ehemann eine der gemeinsamen Töchter sexuell genötigt haben soll, zog der Ehemann Mitte Januar 2025 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Ehefrau stellte Ende Januar den Scheidungsantrag und trug darin vor, dass die Ehe von ständigen Gewalttätigkeiten ihr gegenüber geprägt gewesen wäre. Außerdem habe der Ehemann die 2019 geborene gemeinsame Tochter im Intimbereich angefasst und von dieser verlangt, sein Glied zu berühren.
Dieser Vortrag klingt für den Leser nun ziemlich erschreckend, so dass es schon verwundert, warum das Gericht trotz allem einen Härtefall verneint hat. Liest man das Urteil, werden die Gründe des Gerichts jedoch deutlich und auch nachvollziehbar.
Die vorgetragenen Gewalttätigkeiten zwischen den Eheleuten stammten anscheinend aus der Vergangenheit und führten nicht zu einer Trennung der Eheleute. Trotz der schweren Misshandlung im Jahr 2010 lebten die Eheleute noch jahrelang zusammen und bekamen insgesamt vier Kinder. Aufgrund dessen, so das Gericht, konnte die Ehefrau nicht darlegen, warum der Härtefall gerade jetzt eingetreten sei.
Der vorgetragene sexuelle Missbrauch der Tochter konnte nicht eindeutig bewiesen werden, aber selbst wenn dieser Vortrag richtig wäre, müsste die Ehefrau weiter darlegen, warum sie trotz fehlendem Kontakt mit dem Ehemann und Vater, der auch auf einen Umgang mit der Tochter verzichtet habe, das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr nicht einhalten könne.
Obwohl das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, machte die Ehefrau nur allgemeine Ausführungen, konnte aber nicht darlegen, welche besonderen Umstände im konkreten Einzelfall für ihre Person eine Aufrechterhaltung des Ehebandes unzumutbar machen.
In diesem Zusammenhang gesehen, war die Entscheidung des Gerichts sicher folgerichtig. Daraus folgt aber nicht, dass Gewalt und sexueller Missbrauch in der Ehe, besonders gegenüber den Kindern, in keinem Fall einen Härtefall darstellen können, der das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar macht.
Das Urteil ist nachzulesen unter folgendem link:
- https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001628799
Die Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt mit der Folge, dass das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss, ist immer eine Einzelfallprüfung. Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben.


