In einem Rundfunkbeitrag wurde letzte Woche über die Möglichkeit eines „Trennungscoach“ berichtet. Für € 150,–/Stunde begleitet der Trennungscoach (der Begriff ist nicht geschützt, eine Ausbildung braucht es dazu nicht) den oder die Trennungswilligen, um sie anschließend an Anwälte zu vermitteln, die dann das Scheidungsverfahren durchführen oder Unterhalts- oder Zugewinnansprüche durchsetzen sollen.
Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, welchen Ansprechpartner er wählt. Einen selbsternannten Trennungscoach in einem Rundfunkbeitrag als „eine Art Anwalt, Psychologe und Organisator in einer Person“ zu bezeichnen, halte ich aber für sehr bedenklich. Nicht ohne Grund haben Psychologen und Anwälte eine gründliche Ausbildung absolviert, bevor sie ihre Arbeit tun dürfen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts muss nicht in jedem Fall Konfrontation und Streit bedeuten. Eine Mediation beim Rechtsanwalt bietet beispielsweise die Möglichkeit, als getrennt lebendes Ehepaar eine gemeinsame Trennungsvereinbarung abzuschließen, in der u.a. Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn und Versorgungsausgleich formsicher geregelt werden. Auch das Jugendamt bietet fachliche Unterstützung bei Problemen mit Umgang oder Kindesunterhalt an. Die anschließende Scheidung, für die ohnehin zumindest ein Rechtsanwalt nötig ist, ist dann nur noch eine Formsache.
Die Kosten des Rechtsanwalts oder Notars sind ebenfalls gesetzlich geregelt, sofern keine Honorarvereinbarung abgeschlossen wird. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz macht die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren transparent, um die man auch mit einem Trennungscoach nicht herum kommt, wenn man eine rechtssichere Vereinbarung abschließen oder sich scheiden lassen möchte.